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Weitere Rahmenbedingungen für
den Verein:
Die gesetzliche Grundlage für die
Führung und den Erhalt der Einrichtung bildet das
seit dem 01.08.2008 in Kraft getretene Kinder- Bildungsgesetz
von NRW. (KiBiz)
Hierin ist den Eltern eine zeitgemäße Förderung
ihres Kindes auf hohem pädagogischen Niveau garantiert.
Unabhängig ihrer sozialen Herkunft soll jedem Kind
die bestmögliche Bildungschance zuteil werden können.
„Flexible Betreuungszeiten“, kindbezogene
finanzielle Förderungen, die Orientierung an den
elterlichen Bedarfen, sowie die frühe systematische
Förderung der kindlichen Sprachkenntnisse stehen
besonders im Focus auch unserer Einrichtung.
Ein Exemplar des Gesetzestextes liegt
in der Einrichtung zur Ansicht aus.
Herausgeber: Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes NRW.
Laut der durch das Landesjugendamt erteilten
Betriebserlaubnis bietet unsere Einrichtung seit dem 01.08.2008
85 Plätze in folgenden Gruppentypen an:
| Gruppentyp 1b |
20 Kinder / 2-6 Jahre
/ 35 Stunden Betreuungszeit
davon 4-6 Kinder unter 3 Jahre |
| Gruppentyp 1c |
20 Kinder / 2-6 Jahre / 45 Stunden
Betreuungszeit
davon 4-6 Kinder unter 3 Jahre |
| Gruppentyp 3a |
25 Kinder / ab 3 Jahre / 25 Stunden
Betreuungszeit |
| Gruppentyp 3c |
20 Kinder / ab 3 Jahre / 45 Stunden
Betreuungszeit |
Ab 01.08.2009 erfolgt eine Änderung
der Gruppentypen, da sich der elterliche Bedarf gewandelt
hat und ab diesem Zeitpunkt wie folgt Rechnung getragen
wird:
Gruppentyp 1b und 1c und 3c bleiben erhalten.
Der Gruppentyp 3a wird auf 5 Plätze mit 25 Stunden
Betreuungszeit reduziert.
Der Gruppentyp 3b wird eingeführt, der 20 Plätze
mit 35 Stunden Betreuungszeit bereithält.
Die Anzahl der zu betreuenden und
fördernden Kinder bleibt unverändert.
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