Weitere Rahmenbedingungen für den Verein:

Die gesetzliche Grundlage für die Führung und den Erhalt der Einrichtung bildet das seit dem 01.08.2008 in Kraft getretene Kinder- Bildungsgesetz von NRW. (KiBiz)
Hierin ist den Eltern eine zeitgemäße Förderung ihres Kindes auf hohem pädagogischen Niveau garantiert.
Unabhängig ihrer sozialen Herkunft soll jedem Kind die bestmögliche Bildungschance zuteil werden können.
„Flexible Betreuungszeiten“, kindbezogene finanzielle Förderungen, die Orientierung an den elterlichen Bedarfen, sowie die frühe systematische Förderung der kindlichen Sprachkenntnisse stehen besonders im Focus auch unserer Einrichtung.

Ein Exemplar des Gesetzestextes liegt in der Einrichtung zur Ansicht aus.
Herausgeber: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW.

Laut der durch das Landesjugendamt erteilten Betriebserlaubnis bietet unsere Einrichtung seit dem 01.08.2008 85 Plätze in folgenden Gruppentypen an:

Gruppentyp 1b 20 Kinder / 2-6 Jahre / 35 Stunden Betreuungszeit
davon 4-6 Kinder unter 3 Jahre
Gruppentyp 1c 20 Kinder / 2-6 Jahre / 45 Stunden Betreuungszeit
davon 4-6 Kinder unter 3 Jahre
Gruppentyp 3a 25 Kinder / ab 3 Jahre / 25 Stunden Betreuungszeit
Gruppentyp 3c 20 Kinder / ab 3 Jahre / 45 Stunden Betreuungszeit

Ab 01.08.2009 erfolgt eine Änderung der Gruppentypen, da sich der elterliche Bedarf gewandelt hat und ab diesem Zeitpunkt wie folgt Rechnung getragen wird:

Gruppentyp 1b und 1c und 3c bleiben erhalten.
Der Gruppentyp 3a wird auf 5 Plätze mit 25 Stunden Betreuungszeit reduziert.
Der Gruppentyp 3b wird eingeführt, der 20 Plätze mit 35 Stunden Betreuungszeit bereithält.

Die Anzahl der zu betreuenden und fördernden Kinder bleibt unverändert.


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