Pflichtmitgliedschaften
Jede Familie, die ihr Kind bei uns betreuen
lässt, verpflichtet sich zur Mitgliedschaft in unserem
Verein.
Diese sogenannte Pflichtmitgliedschaft gilt für die
gesamte Aufenthaltsdauer Ihres/ihrer Kinder.
Sie endet automatisch mit dem Eintritt in die Schule.
Danach besteht die Möglichkeit einer weiterführenden
Fördermitgliedschaft, in der sie den monatlichen
Beitrag frei auswählen können. Hat eine Familie
mehrere Kinder gleichzeitig in unserer Einrichtung, ist
nur für ein Kind der Mitgliedbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedsbeiträge der Eltern decken in unserem
Verein u.a.die Pflichtmitgliedsbeiträge des Dachverbandes
( Paritätischer Wohlfahrtsverband) ab sowie die Versicherung
des Vorstandes und die Personalverwaltungskosten durch
den Pari-Service-Dienst.
Über die Höhe des Beitrages
entscheidet die Mitgliederversammlung, nach Aufklärung
finanzieller Hintergründe durch den Schatzmeister.
Der in diesem Gremium festgelegte Betrag wird halbjährlich
durch den Schatzmeister per Einzug von den Eltern eingezogen.
Ebenso verpflichten sich die Eltern durch
Aufnahme im Verein, zur Ableistung von 10 Pflichtstunden
im gesamten Kindergartenjahr.
Diese Pflichtstunden / Aktivstunden dienen unter anderem
dem Erhalt der Einrichtung und Hilfe in der Öffentlichkeitsarbeit.
Jede dieser Aktivstunden hat einen Gegenwert von 10,00€.
Sollten Familien diese 10 Stunden nicht aktiv abgeleistet
haben, so werden am Ende des Kindergartenjahres die fehlenden
Zeiten mit entsprechendem Geldbetrag durch den Schatzmeister
eingezogen.
Listenführung und Kontrollfunktion obliegt der pädagogischen
Leitung.
Haben Eltern mehrere Kinder gleichzeitig in der Einrichtung
zur Betreuung so brauchen diese Eltern auch nur 10 Aktivstunden
ableisten.
Wichtig:
Die Kosten der Mitgliedschaften
können steuerlich nicht geltend gemacht werden, da
sie mit den Beiträgen eine Gegenleistung erhalten!
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