Pflichtmitgliedschaften

Jede Familie, die ihr Kind bei uns betreuen lässt, verpflichtet sich zur Mitgliedschaft in unserem Verein.
Diese sogenannte Pflichtmitgliedschaft gilt für die gesamte Aufenthaltsdauer Ihres/ihrer Kinder.
Sie endet automatisch mit dem Eintritt in die Schule. Danach besteht die Möglichkeit einer weiterführenden Fördermitgliedschaft, in der sie den monatlichen Beitrag frei auswählen können. Hat eine Familie mehrere Kinder gleichzeitig in unserer Einrichtung, ist nur für ein Kind der Mitgliedbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedsbeiträge der Eltern decken in unserem Verein u.a.die Pflichtmitgliedsbeiträge des Dachverbandes ( Paritätischer Wohlfahrtsverband) ab sowie die Versicherung des Vorstandes und die Personalverwaltungskosten durch den Pari-Service-Dienst.

Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung, nach Aufklärung finanzieller Hintergründe durch den Schatzmeister. Der in diesem Gremium festgelegte Betrag wird halbjährlich durch den Schatzmeister per Einzug von den Eltern eingezogen.

Ebenso verpflichten sich die Eltern durch Aufnahme im Verein, zur Ableistung von 10 Pflichtstunden im gesamten Kindergartenjahr.
Diese Pflichtstunden / Aktivstunden dienen unter anderem dem Erhalt der Einrichtung und Hilfe in der Öffentlichkeitsarbeit.
Jede dieser Aktivstunden hat einen Gegenwert von 10,00€.
Sollten Familien diese 10 Stunden nicht aktiv abgeleistet haben, so werden am Ende des Kindergartenjahres die fehlenden Zeiten mit entsprechendem Geldbetrag durch den Schatzmeister eingezogen.
Listenführung und Kontrollfunktion obliegt der pädagogischen Leitung.
Haben Eltern mehrere Kinder gleichzeitig in der Einrichtung zur Betreuung so brauchen diese Eltern auch nur 10 Aktivstunden ableisten.

Wichtig:
Die Kosten der Mitgliedschaften können steuerlich nicht geltend gemacht werden, da sie mit den Beiträgen eine Gegenleistung erhalten!


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